Welchen Namen soll das Baby bekommen? Für viele Eltern ist gerade die Namensfindung keine leichte Entscheidung vor der Geburt.
Der Vorname prägt meist den ersten Eindruck, den anderem Menschen vom Kind erhalten. Für alle werden Eltern läuft die Namensfindung unterschiedlich ab. Die einen haben ihren Traumnamen schon lange vor der Geburt ausgesucht, andere wälzen dagegen Babyratgeber oder Büchen, um den passenden Namen zu finden.
Jedes Jahr werden die Namenstrends veröffentlicht und viele Eltern orientieren sich daran gern. So erhalten diese auf einfache Weise einen Überblick über aktuelle Trends. Vielleicht lässt sich unter den beliebtesten Babynamen auch eine Inspiration finden, um auf der Suche nach einem vielleicht außergewöhnlichen Namen fündig zu werden.
Die momentan beliebtesten Namen für Mädchen sind beispielsweise Clara, Mila, Lina, Emma, Emilia oder Ella. Im Trend für Jungs liegen Noah, Leon, Matteo, Ben, Luis oder Elias. Wer auf Namenssuche geht, ohne eine konkrete Vorstellung zu haben, für den wirkt oft die Vielfalt möglicher Namen überwältigend und überfordernd. Allerdings gibt es Vornamen zum Schmunzeln, die jedoch gestattet sind, wie zum Beispiel Achilles, Bello, Alkmund, Adalmund oder Billibald.
Eltern haben bei der Namenswahl generell viel Freiheiten. Ob es ein einfacher oder eher ein Doppelname sein soll. Aber auch seltene Namen oder geschlechtsneutrale Namen sind heute möglich. Einhundertprozentige Freiheiten in der Namensfindung gibt es allerdings nicht. Eltern müssen sich an ein paar gängige Richtlinien bei der Namensgebung halten. Damit das Standesamt den Namen akzeptiert, sollte sich vorher über das Namensrecht informiert werden, wenn es ein eher ausgefallener oder seltener Name ist. Bei mehreren Vornamen gibt es meist den Rufnamen. Mit diesem Rufnahmen wird die Person meist angesprochen. Dabei muss der Rufname nicht unbedingt der erstgewählte Vorname sein. Die Reihenfolge der gewählten Namen stellt keine Rangordnung dar. Der Namensträger kann seinen Rufnahmen aus den eingetragenen Vornamen selbst wählen. Welche Namen letztendlich in Deutschland erlaubt sind, fasst keine ausdrückliche Regel im Namensrecht zusammen, an der sich die Eltern halten müssen. Generell jedoch gilt, dass bei der Namenswahl die Eltern frei sind, so lange das Wohl des Kindes beim ausgesuchten Vornamen nicht gefährdet ist. Die Praxis zeigt allerdings einige Richtlinien auf, an denen sich Amtsgericht und Standesamt halten. Den Vornamen eines Adoptivkindes können die Eltern ändern oder auch um einen weiteren Namen ergänzen. Dies muss jedoch dem Wohl des Kindes entsprechen. Eine solche Änderung muss beantragt werden. Auch das Kind muss seine Zustimmung geben.
Für die werdenden Eltern gilt im Allgemeinen, dass der gewählte Vorname als solcher erkennbar sein muss und dass der Vorname das Kindeswohl nicht gefährdet. Einige der damit verbunden Regeln sind flexibel und werden auch hin und wieder geändert. Heute muss der Vorname eines Kindes nicht mehr eindeutig männlich oder weiblich sein. Das war vor einigen Jahren noch anders. Heute ist es erlaubt, wenn dieser neutral ist. Auch ist ein eindeutiger Jungen- oder Mädchenname als Zweitname nicht mehr unbedingt erforderlich. Häufig werden diese Art von Entscheidungen aber oft auch situationsabhängig getroffen von den Ämtern.
Es gibt allerdings auch Fälle, bei denen der ausgewählte Name nicht eingetragen wird. Da der gewählte Kindesname nicht dessen Wohl schaden darf, dürfen Vornamen nicht bewusst anstößig oder lächerlich sein. Weiterhin gilt auch, dass Namen, die typisch in Verbindung zum Bösen stehen, nicht anerkannt werden. Zu den bekanntesten verbotenen Namen zählen Satan und Kain. Religiöse Empfindungen dürfen ebenfalls anhand des Vornamens nicht verletzt werden, wie zum Beispiel Gott oder Christus. Auch werden Namen nicht zugelassen, die weitverbreitete Orts- oder Markennamen bedeuten. Nicht akzeptiert werden Adelstitel, wie Prinzessin, Majesty, Landy oder Lord. Wählen werdende Eltern für ihr Kind den Familiennamen als Vornamen, wird dies ebenfalls nicht gestattet. Ausnahmen gelten jedoch bei Namen, die hauptsächlich als Vorname bekannt sind. Dazu zählen Karl, Paul oder Fritz. Zu den bekanntesten, verbotenen Vornamen zählen ebenfalls Woodstock, Pfefferminz, Borussia, peinliche Vornamen, wie beispielsweise Verleihnix oder Störenfried. Diese Namen zählen zu peinlichen Namen und sind nicht gestattet.
Früher war es so, dass Standesämter verlangten, dass bei einem Vornamen, der geschlechtsneutral ist, ein zweiter Name vergeben werden musste. Dieser musste als Jungennamen oder Mädchenname erkennbar sein. Im deutschen Namensrecht ist diese Regelung allerdings nicht festgeschrieben. Geschlechtsneutrale Vornamen für Kinder können heute aus diesem Grund auch ohne einen eindeutigen Zweitnamen problemlos vergeben werden. Wie man sieht, muss man doch einige Regeln beachten, wenn man schöne Kindernamen finden will.
Oft überlegen Eltern vor Ende der Schwangerschaft, wie viele Namen ihr Kind tragen soll. Viele von ihnen entscheiden sich für nur einen Namen. Aber nicht selten möchten Eltern wiederrum einen Doppelnamen mit Bindestrich oder vergeben sogar einen dritten Vornamen.
Es gibt Gründe die dafürsprechen, dem Kind mehr als nur einen Vornamen zu geben. So können sich Eltern oft nicht für einen besonderen Favoriten entscheiden, weil sie sich in mehrere Namen verliebt haben. Damit es zwischen den Elternteilen harmonisch bleibt, bekommt jedes Elternteil sein Recht und es entsteht ein Doppelname, mit oder ohne Bindestrich. Möglich ist auch, dass die Eltern aus unterschiedlichen Kulturkreisen kommen und diese mit einem passenden Vornamen ihr Kind würdigen wollen. Andere Eltern wiederum vergeben einen zweiten, außergewöhnlichen Namen, damit sich ihr Kind von gleichaltrigen Kindern abhebt.
Wie viele Namen darf ein Kind eigentlich haben? Kinder tragen üblicherweise ein bis drei Vornamen. Oft genehmigen Standesämter auch bis zu fünf Vornamen. Mitunter können zu viele Vornamen Probleme für ein Kind hervorrufen. Bereits im Alltag könnte es problematisch werden, wenn zum Beispiel ein Formular ausgefüllt werden muss. Auch wird es bei der Ausstellung des Personalausweises dann problematisch mit dem vorhandenen Platz darauf.
Alle Eltern sollten bedenken, dass dem eigenen Kind später sein Name nicht peinlich sein sollte. Auch in der Schule könnte es zu Hänselleien kommen. Vornamen können auch mit bestimmten Klischeebildern verbunden sein. Dies kann dem Kind später unangenehm sein oder sich auch negativ im Schul- oder Berufsleben auswirken. Auch sollte ein Kind seinen Namen im Schulalter problemlos schreiben können.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass sich Eltern bei der Namensfindung ruhig genügend Zeit lassen sollten. Deshalb ist es ratsam, so früh wie möglich mit den Überlegungen zu beginnen. Auch hilft sicher gern die Familie oder Freunde bei der Wahl des Vornamens mit. Wenn sich beide Elternteile nicht auf einen Namen einigen können, kann es ruhig ein Doppelname sein, der sowohl für das bald geborene Kind und auch für andere angenehm ist.